Die Bundesregierung „modernisiert“ die Ausländergesetzgebung

Tue, 30. April 2024
von 19:15 Uhr bis 21:45 Uhr
Online-Diskussionsveranstaltung per Discord, der Link zur Teilnahme (nach Betätigung des Links im Register "SG-Diskussionskanal" auf "Diskussion" drücken):
https://discord.gg/pneuuRaH

Abschiebungen erleichtert, deutsche Staatsbürgernatur vorangebracht

Im Januar bringt die Regierung zwei Pakete zur Ausländergesetzgebung, darunter ein neues Abschiebegesetz, durch den Bundestag. Von den besorgten Profis der permanent kritischen Beurteilung der Regierungsperformance wird mit gewisser Erleichterung festgestellt, dass das zur Abwechslung endlich mal ein immerhin wahrnehmbarer Versuch ist, als Regierung „etwas“ zu unternehmen gegen den Erfolg und die Popularität der AfD. Für die politischen Beobachter bleibt allerdings die Frage, ob die Regierung sich damit zu sehr dem Versuch hingibt, die AfD populistisch zu überbieten, oder ob es nicht umgekehrt gerade an noch mehr von der notwendigen Härte in Migrationsfragen fehlt. Die AfD selbst sieht es ganz ähnlich und wälzt genüsslich aus, dass sie die Regierung vor sich hertreibt, und gibt damit an, dass sie das Original ist und die Regierungsampel bloß die matte Kopie.

Nichts ist weiter von der Wahrheit entfernt. Was die Regierung in Sachen Ausländergesetzgebung beschließt, verdankt sich nicht einer Reaktion auf die lautstarke, aber bislang eben ohnmächtige Generalkritik der Opposition von ganz rechts. Denn ihren Änderungsbedarf ist die Regierung schon sich und ihrer hoheitlichen Verantwortung für das Land schuldig: Als mit der entsprechenden demokratischen Mehrheit ausgestattete und handlungsfähige Mannschaft definiert sie das Migrationsproblem und geht es so an, wie sie es für notwendig erachtet; die AfD schmarotzt von dieser Problemdefinition und ist die zur Regierungspolitik gehörige national-moralische Scharfmacherei. Welches Problem die Regierung da geltend macht und mit Gesetzesnovellierungen angeht, ist Thema unserer Diskussionsveranstaltung.

Zitatesammlung

Rückführungsverbesserungsgesetz

Wenn wir Schutzsuchenden auch in Zukunft helfen wollen, müssen wir die Rechtsordnung schützen, die uns das ermöglicht. Wer kein Recht hat zu bleiben, muss Deutschland wieder verlassen. Diesen Grundsatz müssen wir durchsetzen können. Denn andernfalls überfordern wir unser Gemeinwesen und schaden den berechtigten Anliegen jener, die wirklich unseren Schutz brauchen.“ (Bundesinnenministerin Faeser im Bundestag zur 1. Lesung des R.-Gesetzes am 30.11.23)

Mit diesem Gesetz schaffen wir die notwendigen Voraussetzungen, um Ausweisungen und Rückführungen konsequent umzusetzen.“ (Ebd.)

Konkret vorgesehen ist, den Ausreisegewahrsam von 10 auf 28 Tage zu verlängern, um den Behörden mehr Zeit für die Abschiebung zu geben. Ebenfalls vorgesehen ist, Straftäter und Gefährder konsequenter und schneller abzuschieben. Das gilt besonders für die Organisierte Kriminalität. Dafür erleichtern wir die Möglichkeit, Mitglieder krimineller Vereinigungen auszuweisen. … Um Rückführungen und Abschiebungen effektiver durchführen zu können, müssen wir verhindern, dass Ausreisepflichtige untertauchen. Deshalb schaffen wir – unter strengen, rechtsstaatlichen Voraussetzungen – zusätzliche Möglichkeiten, Wohnungen und auch Gemeinschaftsunterkünfte zu betreten und zu durchsuchen. Wir wollen verhindern, dass Abschiebungen scheitern, indem geltendes Recht missbraucht wird. Etwa durch offensichtlich aussichtslose Asylfolgeanträge. Zukünftig genügt – selbstverständlich nach sorgfältiger Prüfung – die Mitteilung des BAMF, dass es kein weiteres Asylverfahren geben wird, um eine Abschiebung durchzuführen.“ (Ebd.)

Diejenigen, die in Deutschland kein Bleiberecht haben, müssen unser Land wieder verlassen – schnell und zuverlässig. Das ist eine der Voraussetzung dafür, dass Migration in der Gesellschaft insgesamt akzeptiert wird.“(Ebd.)

Es ist eine humanitäre und rechtliche Pflicht, denjenigen zu helfen, die vor politischer Verfolgung fliehen oder um ihr Leben fürchten. Das ist nur möglich, wenn Migration gesteuert und geordnet wird. Diesem pragmatischen Kompass aus Humanität und Ordnung folgt die Bundesregierung.“ (Fakten zur Migrationspolitik der Bundesregierung. Bundesregierung.de, 1.2.24)

Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Wer in Deutschland eingebürgert werden will, muss wirtschaftlich integriert sein. Der Lebensunterhalt für sich und die eigenen Familienangehörigen muss daher grundsätzlich ohne Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestritten werden können.“ (PM zum Entwurf des Gesetzes, bmi.bund.de, 19.5.23)

Warum brauchen wir dieses Gesetz? Weil es unserem Land nutzt. Weil es Deutschland stärker, moderner und international wettbewerbsfähiger macht. … Wir sind mitten in einem weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe. Und die werden wir nur gewinnen, wenn wir ihnen anbieten können, voll und ganz Teil unserer Gesellschaft zu werden – mit allen demokratischen Rechten.“ (Bundesinnenministerin Faeser im Bundestag zur 1. Lesung der Modernisierung des Staatsang.Rechts am 30.11.23)

Deutscher Staatsangehöriger kann nur werden, wer sich zum Leben in unserer freiheitlichen und vielfältigen Gesellschaft bekennt, zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Ohne Wenn und Aber.“ (Ebd.)

Einbürgerungsbewerber müssen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker, insbesondere dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen.“ (Modernes Staatsangehörigkeitsrecht. Bundesregierung.de, 2.2.24)

Deshalb ergreifen wir Maßnahmen, die sicher stellen, dass in den Einbürgerungsbehörden niemand ein bloßes Lippenbekenntnis zu unseren Werten abgibt.“ (Faeser im Bundestag am 30.11.23)

Lesetipp:

Der Artikel „Zwei neue Gesetze für Ausländer: Abschiebungen verbessert, Staatsangehörigkeit modernisiert“ in: GegenStandpunkt 1-24, erscheint am 22. März 24, der Artikel ist bereits abrufbar auf gegenstandpunkt.com