Das Elend der häuslichen Pflege – perfekt organisiert

Tue, 02. November 2021
von 19:15 Uhr bis 21:45 Uhr
Online-Diskussionsveranstaltung per Discord, der Link zur Teilnahme (nach Betätigung des Link im Register "Sprachkanäle" auf "Allgemein" klicken):

Manchmal kommt den sozial Schwachen ein Gericht zu Hilfe. Das höchste deutsche Arbeitsgericht schreitet gegen den systematischen Gesetzesbruch (Verdi) in der geschäftlichen Sphäre der häuslichen Pflege ein und gibt einer bulgarischen Pflegekraft Recht, die mit Unterstützung der Gewerkschaft auf Nachzahlung stattlicher Lohnbeträge klagt: Für ihre Rund-um-die-Uhr-Betreuung einer alten Dame hat sie nach dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts nachträglich einen Anspruch auf die Bezahlung sämtlicher, auch der Bereitschaftsstunden, und zwar in der Höhe des deutschen Mindeststundenlohns.

Und was vermelden dazu öffentliche Beobachter?

„Für Hunderttausende deutsche Familien ist eine osteuropäische Pflegekraft, die Senioren für kleines Geld in den eigenen vier Wänden versorgt, die Rettung: Oma und Opa müssen nicht ins Heim, die Pflegekraft verdient mehr als in der Heimat und der Staat hat ein Problem weniger. … Wird nun hingegen das Knallhart-Urteil des Bundesarbeitsgerichts umgesetzt, wird die häusliche Pflege häufig unbezahlbar.“ (Böses Versäumnis, Kommentar von Johannes Pennekamp, FAZ, 25.6.21)

Ohne Umschweife bekennt sich der FAZ-Kommentator dazu, dass hierzulande das organisierte System der häuslichen Pflege unvereinbar ist mit einer Entlohnung und einem Arbeitspensum des pflegenden Personals nach gesetzlichen Mindestbestimmungen. Und dem Urteil, das in diesem Zynismus steckt, kann man ja auch schlecht widersprechen. Fragt sich nur, was da bisher für wen so gut funktioniert hat und warum das so organisiert ist, wie es ist und auch bleiben soll?

Einen Lesetipp zu Veranstaltung:

MIndestlohn für häusliche Pflege in: GegenStandpunkt 3-21 (frei verfügbar auf: https://de.gegenstandpunkt.com/artikel/pflegeurteil)