Fortsetzung Migrationsfrage: Was macht Migranten zu „irregulären“?

Thu, 09. October 2025
von 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Nachbarschaftshaus Gostenhof, Kleiner Saal, Adam-Klein-Straße 6, 90429 Nürnberg

Thesen dazu:

I. Die „irreguläre“ Migration, die deutsche Politiker als Katastrophe beschwören, die auf Deutschland zukommt, es schon längst erreicht hat und gegen die es sich zu wappnen gilt, ist Produkt derselben Verhältnisse wie die „reguläre“, mit der Staaten wie Deutschland die globale Menschheit mobil machen und ihrem nationalen Kapital als Arbeitskraft zur Verfügung stellen; an den Migranten und ihrem Interesse selbst ist die Unterscheidung zwischen „regulären“ und „irregulären“ nicht festzumachen.

Der deutsche Staat organisiert Zuwanderung nach Deutschland: In Anwerbeabkommen, Migrationspartnerschaften etc. mit ausländischen Regierungen, über die Schaffung eines freien Markts nicht nur für Güter und Kapital in der EU, sondern auch für Arbeitskräfte sowie über die „Westbalkanregelung“, „Blue Card“, „Chancenkarte“ öffnen deutsche Regierungen den deutschen Arbeitsmarkt für ausländische Arbeitssuchende und eröffnen so privaten wie öffentlichen Arbeitgebern den Zugriff auf ausländische Arbeitskraft für ihre Geldrechnungen. Dieses Verfügbarmachen von Ausländern für den Bedarf des nationalen Kapitalismus (nicht nur durch Deutschland, sondern im Prinzip durch alle potenten kapitalistischen Nationen) eröffnet bei den Leuten im Ausland die Perspektive, sich durch Arbeit in den Zentren des Kapitalismus Geld zu verdienen. So stiftet es bei denen, die sich das leisten können, aber auch bei solchen, die sich das eigentlich nicht leisten können – aus welchen Gründen auch immer sie von dort wegwollen, wo sie herkommen –, eben das Interesse, dorthin zu migrieren; und zwar unabhängig davon, ob sie unter Regularien fallen, mit denen der deutsche Staat die Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt organisiert, ob sie in ihren Heimatländern überhaupt die Gelegenheit haben, das zu beantragen und prüfen zu lassen, oder ob sie die überhaupt kennen. Insofern ist die „nicht bestellte“ Migration die Kehrseite des politisch eröffneten Zugriffs des nationalen Kapitalstandorts auf Leute weltweit als personifizierte Arbeitskraft und -zeit. Was daran deutlich wird: In diesem Sinne, vom Kapital mit seinem vergleichenden globalen Blick auf die Menschen hinsichtlich ihrer Benutzbarkeit und ihres Preises als Arbeitskräfte hergestellt, vom Staat mit grenzübergreifendem Zuständigkeitsanspruch unterstützt und durchgesetzt, gibt es allen Ernstes die „eine Weltbevölkerung“. Die ist diesem Vergleich ausgesetzt und genötigt, sich ihm irgendwie zu stellen. So oder so sind Menschen in allen Teilen der Welt Anhängsel globaler kapitalistischer Mobilität.

Politiker bekennen sich zu diesem Zusammenhang, wenn sie sich oder ihre Kollegen ermahnen, bei aller Hetze gegen die „irregulären“ Migranten nicht zu vergessen, dass Deutschland doch Zuwanderung brauche, und damit die Nützlichkeit für den deutschen Kapitalstandort als den selbstverständlichen Maßstab anlegen, dem Migration zu dienen und zu folgen hat.

II.Was Migranten zu „irregulären“ macht, ist der Standpunkt des Staates, die haben hier nichts verloren, weil sie nicht zum Volk gehören.

Wenn Politiker mit all der Gewalt, über die sie gemäß ihrem Amt verfügen, Migranten, die sie nicht bestellt haben, die also über keine Einreiseerlaubnis verfügen, von Deutschland fernhalten und dafür ihr ganzes Staatenumfeld als Bollwerk herrichten, und zwar so erfolgreich, dass jedes Jahr Zigtausende im Mittelmeer ertrinken; wenn sie die wenigen, die es trotzdem an die deutsche Grenze schaffen, zur Katastrophe und Gefahr fürs Land erklären, Grenzkontrollen extra für sie einführen, sie gleich wieder rausschmeißen oder in eigenen Verwahranstalten kasernieren, dann machen sie in dieser per organisierter Gewalt praktizierten Ausgrenzung dieser Leute eine Unterscheidung geltend: Sie haben hier nichts verloren, weil sie nicht zum Volk gehören. An der Gewalt, die den Migranten widerfährt, wird deutlich, dass die Frage, wer gehört hierher und wer nicht, eine Gewaltfrage ist, die durch die – deutsche – Staatsgewalt gestellt wird und durch sie schon immer beantwortet ist. So kann man an der Behandlung der Ausländer lernen, was Volk für eine furchtbare Abstraktion ist: Auch wenn die Migranten gar nichts anderes wollen mögen als die Inländer, nämlich sich in der Konkurrenz um Geld und Eigentum zu bewähren, sind sie davon ausgeschlossen, weil die über der ökonomischen Konkurrenz stehende Gewalt sie nicht als die Ihren definiert. Volk ist insofern nichts anderes, als dass die Staatsgewalt Leute sich zurechnet und sie durch dieses exklusive, andere Staatsgewalten ausschließende Gewaltverhältnis definiert. Diese Unterscheidung geht der Sortierung von aufgrund ihre Nutzens bestellten, deswegen „regulären“ Migranten und nicht bestellten, deswegen „irregulären“ voraus. Sie macht sich bei den „nützlichen“ Ausländern in Gestalt lauter von Sonderregelungen für sie als politischer „Problemfall“ geltend – wie im Vortrag dargestellt. Bei den nicht bestellten Migranten ist die Subsumtion unter „nicht zum Volk gehörig“ der ganze Bezugspunkt und deswegen ist ihnen gegenüber das politische Programm, wie wird man sie wieder los bzw. wie kann man dafür sorgen, dass sie gar nicht erst herkommen.

III.Die schäbige Behandlung „irregulärer“ Migranten und die Hetze gegen sie hat ihren staatspolitischen Sinn: Sorge um die Exklusivität des Volkes

Wenn Politiker vor Migranten als „Kriminelle“, potentielle „Attentäter“ oder „Verrückte“ warnen, dann ist an dieser ziemlich rassistische Subsumtion einerseits alles gelogen, und darum braucht es schon so hanebüchene „Argumente“ wie die: Wenn Ausländer, die Attentate verübt haben, nicht hier gewesen wären, hätten sie hier auch keine Attentate verüben können, also ist die Fernhaltung/Abschiebung von (irregulären) Migranten im Allgemeinen gleichzusetzen mit Schutz unschuldiger Menschen vor gewaltsamem Tod. Und: wenn man an mehreren Attentaten die Gleichheit festhalten kann, dass sie von Ausländern begangen wurden, dann ist das der Beweis dafür, dass Deutschland überfremdet ist. Nach dieser politischen Logik präsentieren die Politiker sich gegenüber ihren Bürgern umso mehr als deren Schutzherren, je rücksichtsloser sie die Migranten fernhalten, rausschmeißen und schäbig behandeln.

Sie sind dabei so überzeugt in ihrem Tun und von dessen Überzeugungskraft für die Bürger, weil es andererseits den Standpunkt, dass sich eine rücksichtslose Exekution staatlicher Gewalt gegen Fremde gehört, ganz getrennt von irgendwelchen Attentätern oder sonstigen Kriminellen gibt. Und der ist keine Lüge, sondern wird praktiziert. Denn die staatliche Gewalt, die sich die Bürger unterwirft und damit als ihr Volk definiert und sie so als einen besonderen Menschenschlag vom Rest der Menschheit scheidet, ist zugleich diesem Menschenschlag verpflichtet und betätigt sich als Vollstrecker des politischen Willens ihres Volkes, dem die obersten Spitzen der Staatsgewalt seinen politischen Inhalt geben; hier: die Sorge um die Exklusivität der Zugehörigkeit zum Volk selbst. Die sieht der Staat selber durch seine Zulassung von Ausländern in Deutschland in Frage gestellt; für deren Pflege ist die Härte gegenüber irregulären Migranten das bevorzugte Feld.

IV.„Missbrauch“ des Asylrechts: Klarstellungen der Politik, dass das Recht Mittel staatlicher Gewalt ist

Wenn Politiker nicht müde werden, vor einem „Missbrauch“ des Asylrechts zu warnen und mit allerlei Gesetzesänderungen und praktischen Maßnahmen dafür sorgen, dass sich kaum welche darauf berufen können, dann stellen sie klar: 1. Die von ihnen als „irregulär“ definierten Migranten haben kein Recht; Recht ist die Lizenzierung durch eine Staatsgewalt, also die Unterordnung unter deren politische Anliegen. Und Deutschland beharrt gegen diese Menschen darauf, dass sie unerwünscht sind, also kein Fall für die Lizenz sind, überhaupt in Deutschland prüfen zu lassen, ob sie Asyl beanspruchen dürfen; 2. Das Asylrecht gibt es nicht für geschundene Menschen in der Welt, die sich vor staatlicher Verfolgung, Bürgerkrieg oder sonstiger Not und sonstigem Elend in Sicherheit bringen wollen. Sie müssen schon durch den Asyl gewährenden Staat anerkannte Opfer staatlicher oder staatsähnlicher Gewaltausübung oder „unterbliebenem staatlichen Schutzes“ gegen politische Gewaltanwendung sein. So wird am Einzelfall geprüft, ob die herrschaftliche Gewaltausübung des „Herkunftslandes“ in Ordnung geht oder zu verurteilen ist und einen Rechtsanspruch des Antragstellers auf Schutz begründet, und zwar entlang allgemeiner, menschenrechtlicher Kriterien. Die sieht der prüfende Staat für den Umgang mit seinem Volk in vorbildlicher Weise bei sich verwirklicht: Mittels rechtsstaatlicher Verfahren garantiert wendet er nämlich nur die Gewalt gegen Untertanen an, die unbedingt notwendig ist. Mit diesem Maßstab lässt er die Behörden seines staatlichen Gewaltapparates die Machtausübung anderer Souveräne beurteilen, die Gewaltverhältnisse in deren Hoheitsbereich, ihren Umgang mit eigenem und fremdem Volk. Der Sache entsprechend mag die Auslegung, welche „Opfer“ von welcher ausländischen staatlichen Gewalt hierzulande Asyl verdienen, ihre politischen Konjunkturen haben (z.B. Syrien). Entscheidend ist, dass mit diesen Rechtstiteln über alle Konjunkturen der Auslegung hinweg, eine allgemeine Zuständigkeit Deutschlands für die Gewaltausübung in der Staatenwelt formuliert ist. Der deutsche Staat beansprucht den Status einer Aufsichtsmacht über die Souveräne dieser Welt, indem er sich das Recht zuspricht, über die Korrektheit ihrer inneren Gewaltausübung zu richten. Diesem Selbstverständnis als Vorbild für und befugter Richter über die Staatenwelt ist sich der deutsche Staat – bis auf weiteres – die Einzelfallprüfung in Sachen Asyl schuldig.

Lesetipp: „Deutschland und seine Migration“. In: GegenStandpunkt 1-25. Erhältlich im Buchhandel und beim Gegenstandpunktverlag.